Wie Sie sicherlich der Presse bereits entnommen haben, sind Eigentümer einer Immobilie, eines unbebauten Grundstückes oder von land- und fortwirtschaftlichen Flächen im Jahr 2022 einmalig verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Abgabe soll auf elektronischem Weg im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 erfolgen.